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   ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19   

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ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19 (https://dejure.org/2021,53980)
ArbG Gera, Entscheidung vom 18.05.2021 - 7 Ca 271/19 (https://dejure.org/2021,53980)
ArbG Gera, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 7 Ca 271/19 (https://dejure.org/2021,53980)
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  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
    101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d.h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen; vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01.

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Dies ist unter anderem dann anerkannt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches begehrt wird sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch; vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -.

    in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11; so auch BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris.

    (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris).

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Dies ist unter anderem dann anerkannt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches begehrt wird sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch; vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -.

    Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern; BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015, Az.: 1 BvR 1288/14.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
    101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d.h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich so durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 2228/06.
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
    in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11; so auch BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris.
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Dabei ist aber eine enge Auslegung der Voraussetzungen geboten; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: 2 BvR 836/04.
  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

    Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Ist hingegen eine - wenn auch nur geringfügige - Befassung mit dem Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung des Befangenheitsgesuchs durch die abgelehnten Richter als unzulässig aus; BVerfG, Beschluss vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06.
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