Rechtsprechung
ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
- ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
- LAG Thüringen, 21.06.2022 - 1 Sa 115/21
- BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d.h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).
Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen; vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01.
- BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch
Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
Dies ist unter anderem dann anerkannt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches begehrt wird sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch; vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -.in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11; so auch BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris.
(BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris).
- BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des …
Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
Dies ist unter anderem dann anerkannt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches begehrt wird sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch; vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -.Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern; BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015, Az.: 1 BvR 1288/14.
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) …
Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d.h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich so durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 2228/06. - BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über …
Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11; so auch BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris. - BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
Dabei ist aber eine enge Auslegung der Voraussetzungen geboten; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: 2 BvR 836/04. - BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über …
Auszug aus ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19
Ist hingegen eine - wenn auch nur geringfügige - Befassung mit dem Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung des Befangenheitsgesuchs durch die abgelehnten Richter als unzulässig aus; BVerfG, Beschluss vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06.